Windkraft-Journal fabuliert von Verkaufsverbot für VW-Diesel-PKW
In diesem Artikel [1] behauptet der Autor allen Ernstes:
Volkswagen erhält Verkaufsverbot von Diesel-Pkw`s in Deutschland
Im Kern geht es dabei um Thermofenster in älteren Diesel-PKW. Gerichte hatten Verfahren aufgeschoben, bis der Europäische Gerichtshof darüber entschieden hat, unter welchen Bedingungen Thermofenster oder andere Fenster zulässig sein können. Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass Thermofenster und ähnliches nur unter engen Randbedingungen zulässig sein kann, werden die entsprechenden Verfahren nun fortgesetzt. In diesem konkreten Fall geht es darum, ob das KBA überhaupt die ersten Software-Updates für VWs mit Motor EA189 hätte freigeben dürfen, oder ob auch die neue Software noch unzulässige Abschalteinrichtungen enthält.
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Die Troll-Diskussion ums Tempolimit
Kaum ein Thema wurde über so lange Zeit, immerhin einige Jahrzehnte, immer wieder diskutiert, ohne dass jemals ein Ergebnis dabei herauskam: Das allgemeine Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Jetzt, wo sowohl Verkehrsminister Wissing als auch Kanzler Scholz ein Tempolimit ausgeschlossen haben [4], ist interessanterweise die CDU nicht mehr dagegen, nachdem sie 16 Jahre lang sogar sehr dagegen war.
Verbrenner-Aus: Fanatische Verbrenner-Gegner werden immer panischer
Nachdem das EU-Parlament im Sommer 2022 angeblich beschlossen hatte, dass ab 2035 die Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor verboten werden soll, hatten sich fanatische Gegner von Verbrennungsmotoren schon gefreut und hatten das Verbot praktisch als Tatsache hingestellt. Nachdem sich nun, aus Sicht dieser fanatischen Verbrenner-Gegner ganz überraschend, herausgestellt hat, dass es nicht ganz so einfach ist, verfallen sie nun in Panik.
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VCÖ veröffentlicht 2021 falsche Abgaswerte von 2018 als Argument
An dieser Stelle kann man ein Bilderbuchbeispiel sehen, wie gegen Diesel-Fahrzeuge getrollt wird: In einem Tweet von März 2021 verlinkt der VCÖ [1] eine Publikation von Anfang 2018. In dieser Publikation werden angebliche NOx-Emissionen für "Euro 6d1" und "Euro 6d2" angegeben. Die Bezeichnungen Euro 6d1 und Euro 6d2 sind etwas ungewohnt, das soll hier aber nicht weiter stören. Es handelt sich einfach um Euro 6d-TEMP und Euro 6d.
Der Knüller, man kann es nicht anders sagen, ist jedoch, dass Realemissionen für Euro 6d anscheinend wie folgt ermittelt wurden:
Realemission = Grenzwertwert - 6mg/km
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E-Autos auch 2026 nicht konkurrenzfähig?
Der angebliche Experte Ferdinand Dudenhöffer (siehe Falsche Vorhersagen über Diesel) schlägt vor, mit dem Auslaufen der Elektroauto-Kaufprämie die Mehrwertsteuer auf Benziner und Dieselfahrzeuge von 19 auf 26 Prozent zu erhöhen.