Schadstoff und CO2

Fast alle Medien, die versuchen, über das Thema zu berichten, bringen Begriffe wie "Schadstoff", "CO2" oder "Klimagas" durcheinander. Eigentlich ist es recht einfach: Bei den Emissionen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor gilt CO2 nicht als Schadstoff. Das ist in der EU-Verordnung 692/2008 klar definiert [1]:

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
...
„gasförmige Schadstoffe“ die Abgasemissionen von Kohlenmonoxid, Stickoxiden, ausgedrückt als Stickstoffdioxid-(NO2-)Äquivalent, und Kohlenwasserstoffen, ausgedrückt in:

a) C1H1,89O0,016 für Benzin (E5),
b) C1H1,86O0,005 für Dieselkraftstoff (B5),
c) C1H2,525 für Flüssiggas (LPG),
d) CH4 für Erdgas (NG) und Biomethan,
e) C1H2,74O0,385 für Ethanol (E85);

Während es bei Schadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid, Feinstaub oder Stickoxiden durchaus wichtig ist, ob diese gleichmäßig verteilt oder zur Hauptverkehrszeit höher konzentriert auftreten, ist beim CO2 nur der weltweite Gesamtausstoß relevant. Außerdem gibt es bei Schadstoffen erlaubte Höchstgrenzen pro Fahrzeug. Beim CO2 dagegen gibt es einen einzuhaltenden Flottendurchschnitt, es gibt jedoch keinen maximal erlaubten Ausstoß pro Fahrzeug.

Einige Medien "verwechseln" diese Begriffe immer dann, wenn es dadurch erst möglich wird, einen Troll-Artikel zu schreiben.

Externe Links

[1] VERORDNUNG (EG) Nr. 692/2008 DER KOMMISSION (Quelle: eur-lex.europa.eu, abgerufen: 05.09.2020)

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